Inklusion

Seit 1998 versteht sich die Schule Rönnkamp als eine Schule für alle, in der es normal ist, verschieden zu sein. Lange Zeit wurden nach dem Integrationsprinzip Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die allgemeine Grundschule eingegliedert und in Integrationsklassen parallel zu Regelschulklassen unterrichtet.

 

Heute formuliert die UN-Konvention in Artikel 24 den Anspruch einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Menschen. Mit der Anerkennung dieses Rechtsanspruchs übernimmt die Gesellschaft die Verantwortung dafür, dass alle gemeinsam in ihrem sozialen Umfeld so gefördert werden, dass sie als Erwachsene ein weitgehend selbständiges Leben führen können. Das betrifft auch die schulische Bildung. Die Schule stellt sich rechtzeitig auf die besonderen Bedürfnisse jedes Lernenden ein, ohne Einschränkung der Art oder des Grades einer Behinderung.

 

Generell betrifft Inklusion alle Mitglieder einer Gesellschaft und bedeutet für den Einzelnen eingebunden zu sein und mit allen Stärken, Schwächen, Eigenheiten und Interessen akzeptiert zu werden. Zur Umsetzung des inklusiven Gedankens ist ein verändertes Wertesystem erforderlich, das allen Menschen das gleiche Recht einräumt, Vielfalt akzeptiert und als selbstverständlich voraussetzt.

 

Die Schule Rönnkamp ist inzwischen als Schwerpunktschule Inklusion benannt worden, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung weiterhin eine Klasse einrichtet, in denen in der Regel 4 von 23 Kindern einen speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Diese Förderbedarfe sind definiert in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sehen und Hören oder im Bereich eines Autismus. Eine besondere personelle Ressource ermöglicht eine ständige Doppelbesetzung in dieser Klasse. Die unterschiedlichen Stärken und Förderbedarfe der Kinder erfordern die Zusammenarbeit von Menschen mit unterschiedlichen Professionen, Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen. Die Teams arbeiten jeweils in Doppelbesetzungen mit einer wechselnden Kombination der Professionen: Grundschullehrkraft und Erzieherin oder Grundschullehrkraft und Sonderpädagogin oder Erzieherin und Sonderpädagogin. In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Schulbegleitung. Die Schule kooperiert mit medizinischem und therapeutischem Personal, das Kinder in der Schule versorgt. Auch in der Vorschulklasse gibt es Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

Kinder, die einer speziellen Förderung in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder Lernen bedürfen, können ebenso in der Parallelklasse unterrichtet werden. Für die Förderung steht eine sogenannte systemische Ressource zur Verfügung. Es besteht eine Kooperation der Klassen auf der jeweiligen Jahrgangsstufe.

 

Jedes Kind wird im Klassenunterricht entsprechend seiner Möglichkeiten individuell zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird auf der Grundlage des von dem Team gemeinsam erarbeiteten Förderplans die Förderung detailliert beschrieben und der Methoden- und Materialeinsatz festgelegt.

 

In Teambesprechungen wird über die Unterrichtsthemen der Klasse und die Lernentwicklung aller Kinder gesprochen. Die gemeinsame Arbeit orientiert sich an den Stärken der Kinder sowie an förderdiagnostischen Gesichtspunkten. Der Unterricht wird in weiten Teilen gemeinsam durchgeführt. Es wird jeweils darüber entschieden, welche Gruppengröße und Zusammensetzung der Lerngruppe für den Einzelnen am günstigsten ist. Alle Kinder werden in ihrer Verschiedenheit als gleichberechtigte Mitglieder einer heterogenen Gruppe betrachtet. Individuelle Entwicklungs- und kompetenzorientierte Arbeitspläne bilden die Basis der Förderung. Es ist unser Anliegen, den gemeinsamen Unterricht und die individuelle Förderung gleichermaßen zu gewährleisten.

 

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass alle Kinder von dem gemeinsamen Unterricht profitieren. Sie lernen früh die Verschiedenartigkeit von Menschen kennen und entwickeln Respekt und Verständnis für die Stärken und Schwächen des Anderen.

 

Bei Bedarf können sich die Teams mit der Fachleitung Inklusion beraten. Es finden regelmäßig Fachkonferenzen statt. Die Kolleginnen besuchen regelmäßig Fortbildungen.

 

Inklusive schulische Arbeit ist nur in einem Netzwerk schulischer und außerschulischer Partner möglich: Dazu gehören der Träger der Ganztagesbeschulung (GBS), das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ), bzw. die unterschiedlichen Sonderschulen, die Kindergärten, der jugendpsychiatrische Dienst, verschiedene Beratungsstellen, der schulärztliche Dienst, das Jugendamt, Träger der Eingliederungshilfen sowie Kinderärzte und Therapeuten.

 

Eine Arbeitsgruppe Inklusion trifft sich vier Mal jährlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begleiten und unterstützen den Inklusionsprozess. Sie beschäftigen sich mit der Weiterentwicklung inklusiven Denkens und Handelns. Eltern, Kolleginnen, Schulleitung, GBS-Leitung und die Fachleitung Inklusion sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Die Einladungen sprechen alle Erwachsenen der Schulgemeinschaft an. Diese können jederzeit in die Arbeitsgruppe einsteigen oder einmal „schnuppern“ und sind herzlich willkommen.

 

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